Befragung der Flotte

Aus ÖSF Zentraldatenbank
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Antrag

Einen Antrag auf Befragung der Flotte kann jedes Mitglied der ÖSF stellen. Ein solcher Antrag, der von mindestens einem Drittel aller Schreiber unterstützt werden muss, darf sich auf einen der folgenden Punkte beziehen:

  1. Antrag auf Annullierung eines Befehls innerhalb der letzten sechs Monate
  2. Antrag auf Aufhebung einer Annullierung durch das Oberkommando (OBK) innerhalb der letzten sechs Monate
  3. Antrag auf Änderung der Regeln

Der Antrag hat eine konkrete Frage zu formulieren und ist inklusive der Unterstützungserklärungen an alle Mitglieder des OBK zu übersenden.

Stimmengleichheit im Mehrheitsbeschluss

Unabhängig von den oben genannten Voraussetzungen gilt außerdem jede Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr Optionen im Mehrheitsbeschluss des Oberkommandos automatisch als gültiger Antrag auf Befragung der Flotte.

Abstimmung

Der Vorsitzende des Oberkommandos (VdO) ist dazu verpflichtet, jeden gültigen Antrag in einem eigenen Thread des Forums zur Abstimmung durch die ÖSF zu stellen. Dabei ist jedes Mitglied der ÖSF stimmberechtigt, das zum Abstimmungszeitpunkt mindestens einen Monat ununterbrochen aktiv ist. Er hat dabei einen geeigneten Zeitraum für die Abgabe der Stimmen per Posting festzulegen.

Nach Ende des festgelegten Zeitraumes ist es ebenfalls Aufgabe des VdO, das Ergebnis der Abstimmung festzustellen. Dabei gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit aller gültigen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gewertet werden.

Endet die Befragung der Flotte mit Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr Optionen, gilt der Antrag als abgelehnt.

Alle Ergebnisse dieser Befragungen sind unverzüglich durch den VdO per Befehl zu veröffentlichen und durch den zuständigen Posteninhaber umzusetzen.