Regeln über die Mitgliedschaft

Aus ÖSF Zentraldatenbank
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Die Mitgliedschaft als Schreiber in der ÖSF kann entweder aktiv sein oder ruhend gestellt werden.

Aktive Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit mindestens einem Charakter am Rollenspiel teilnehmen. Es ist ihnen unter gewissen Voraussetzungen gestattet, weitere Charaktere zu führen, und alle administrativen Posten sind ihnen vorbehalten.

Der Vorsitzende des Oberkommandos (VdO) und der Leiter des Starfleet Information Center (LdSIC) gelten auch ohne aktive Teilnahme am Rollenspiel als aktive Mitglieder.

Ruhende Mitgliedschaft

Ruhende Mitglieder sind ehemalige Schreiber der ÖSF, die nicht mehr aktiv am Rollenspiel teilnehmen. Sie können keine administrativen Posten wahrnehmen, haben aber jederzeit das Recht, durch den Vorsitzenden des Oberkommandos (VdO) in den aktiven Status reaktiviert zu werden.

Es ist ihnen ausnahmsweise gestattet, mit Gastcharakteren am Rollenspiel teilzunehmen, wenn sowohl der VdO als auch der Spielleiter dem zustimmen.

Änderungen des Mitgliedsstatus

Pensionierung

Die Versetzung aus der aktiven in die ruhende Mitgliedschaft durch Pensionierung setzt das Einverständnis sowohl des Schreibers als auch des VdO voraus. Sie ermöglicht es dem Schreiber, seinen bisherigen Schreiberrang als Senior zu behalten und mit diesem wieder reaktiviert zu werden.

Entlassung

Die Entlassung eines Schreibers ist die einseitige Ruhestellung der Mitgliedschaft durch die ÖSF. Sie wird vom VdO ausgesprochen und erfolgt nach vorheriger MIA-Benachrichtigung. Eine solche erhalten Spieler aufgrund von mindestens drei Wochen anhaltender Abwesenheit ohne Absprache durch den Spielleiters (SL). Meldet sich ein Spieler innerhalb der in dieser Benachrichtigung genannten Frist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht bei einem Mitglied des Oberkommandos, erfolgt die Versetzung in die ruhende Mitgliedschaft.

Kündigung

Eine Kündigung wird vom Oberkommando (OBK) als höchste Strafe der ÖSF nur dann ausgesprochen, wenn ein Spieler mehrfach gegen die Regeln verstößt und andere Maßnahmen keine Wirkung zeigen oder ein besonders schwerer Verstoß gegen die Regeln vorliegt. Nach einer Kündigung ist es dem Schreiber erst nach einer Frist von sechs Wochen wieder gestattet, um Neuanfang in der ÖSF anzusuchen. Über einen solchen Antrag entscheidet das OBK per Mehrheitsbeschluss. Eine Reaktivierung ist ausgeschlossen.