Regeln über das Oberkommando: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Oberkommando fasst alle Beschlüsse im Rahmen seiner Arbeit als [[Mehrheitsbeschluss]]. Für die organisatorische Durchführung ist der [[Regeln über den VdO|VdO]] zuständig, dem auch die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form eines Befehls obliegt. Diese Befehle sind von den Regeln über Annullierung ausgeschlossen und können nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden. Es ist dem Oberkommando aber möglich, Änderungen über zuvor Beschlossenes nachträglich zu beschließen.
 
Das Oberkommando fasst alle Beschlüsse im Rahmen seiner Arbeit als [[Mehrheitsbeschluss]]. Für die organisatorische Durchführung ist der [[Regeln über den VdO|VdO]] zuständig, dem auch die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form eines Befehls obliegt. Diese Befehle sind von den Regeln über Annullierung ausgeschlossen und können nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden. Es ist dem Oberkommando aber möglich, Änderungen über zuvor Beschlossenes nachträglich zu beschließen.
  
Zusätzlich unterliegt das OBK der Kontrolle durch die Gemeinschaft aller Schreiber. Dies geschieht über das Instrument der [[Befragung der Flotte|Flottenbefragung]].
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Zusätzlich unterliegt das OBK der Kontrolle durch die Gemeinschaft aller Schreiber. Dies geschieht über das Instrument der [[Befragung der Flotte|Flottenbefragung]] .

Aktuelle Version vom 6. Juli 2014, 14:28 Uhr

Aufgabe

Das Oberkommando (OBK) ist die höchste Instanz der ÖSF. Seine Aufgabe ist es, die Regeln für Rollenspiel und Organisation zu erstellen sowie ihre Einhaltung zu überwachen. Desweiteren fungiert das OBK als Kontrollinstanz für alle administrativen Posten. Es ist daher befugt, sämtliche Befehle zu annullieren, die weniger als sechs Monate alt sind, sowie alle Inhaber dieser Posten abzusetzen. Ausgenommen von einer solchen Absetzung sind der Vorsitzende (VdO) und der Spielleiter (SL), bei denen das Oberkommando lediglich eine Neuwahl anordnen kann, sowie der Server-Administrator, dessen Posten aus seiner real-rechtlichen Stellung erwächst.

Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder des Oberkommandos sind die folgenden gleichberechtigten Posten, die im Rahmen ihrer Aufgabe in diesem Gremium gleichberechtigt sind:

  1. Vorsitzender des Oberkommandos (VdO)
  2. Leiter des Starfleet Information Center (LdSIC)
  3. Spielleiter (SL)
  4. Stellvertretender Spielleiter (sSL)

Verfahrensvorschriften

Das Oberkommando fasst alle Beschlüsse im Rahmen seiner Arbeit als Mehrheitsbeschluss. Für die organisatorische Durchführung ist der VdO zuständig, dem auch die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form eines Befehls obliegt. Diese Befehle sind von den Regeln über Annullierung ausgeschlossen und können nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden. Es ist dem Oberkommando aber möglich, Änderungen über zuvor Beschlossenes nachträglich zu beschließen.

Zusätzlich unterliegt das OBK der Kontrolle durch die Gemeinschaft aller Schreiber. Dies geschieht über das Instrument der Flottenbefragung .