Mehrheitsbeschluss

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Antrag

Ein Mehrheitsbeschluss innerhalb des Oberkommandos kann von jedem seiner Mitglieder beantragt werden. Dabei darf der Antrag nicht gegen gültige Regeln verstoßen, sofern es sich nicht um einen Antrag auf Änderung der Regeln handelt. In letzterem Fall muss der Antrag jede Streichung, Ergänzung und/oder Verschiebung explizit enthalten und den anderen Mitgliedern als Antrag auf Änderung der Regeln kenntlich gemacht werden.

Abstimmung

Es ist Aufgabe des Vorsitzenden (VdO), die Anträge auf Mehrheitsbeschluss an alle Mitglieder des Oberkommandos weiterzuleiten und einen geeigneten Zeitraum für die Abstimmung festzulegen. Es ist ihm nicht gestattet, Anträge abzulehnen, sofern diese den oben genannten Voraussetzungen entsprechen.

Nach Ende des festgelegten Zeitraumes ist es ebenfalls Aufgabe des VdO, das Ergebnis der Abstimmung festzustellen. Dabei gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit aller gültigen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gewertet werden.

Endet ein Mehrheitsbeschluss mit Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr Optionen, wird automatisch eine Befragung der Flotte mit gleichem Wortlaut durchgeführt.

Alle Mehrheitsbeschlüsse des Oberkommandos sind unverzüglich durch den VdO per Befehl zu veröffentlichen und umzusetzen.

Sonderfall

Handelt es sich bei dem Antrag um die Anordnung einer Neuwahl des VdO, übernimmt ausnahmsweise der LdSIC die Aufgaben des Vorsitzenden im Rahmen dieses Mehrheitsbeschlusses.