Regeln über den VdO: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Juli 2014, 14:12 Uhr
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Vorsitzenden des Oberkommandos (VdO) ist die organisatorische Verwaltung der ÖSF. Ihm obliegen daher die Pensionierung und Entlassung von Schreibern nach den Regeln über die Mitgliedschaft. Zudem verleiht er sämtliche Orden der Flotte, ausgenommen an sich selbst.
Als oberster Vertreter der Organisation fungiert er außerdem als Ansprechpartner für Dritte und als Schlichter in allen Streitfragen. Insbesondere obliegt ihm die Überwachung aller Regeln der ÖSF und der Umgang mit Mitgliedern, die diese verletzen. Stellt er Regelungslücken oder unerwünschte Konflikte innerhalb des Regelwekrs fest, ist es seine Aufgabe, auf eine entsprechende Änderung der Regeln hinzuwirken.
Desweiteren ist der VdO zuständig für die Belobigung und Beförderung sowie die Vergabe von Missionsplaketten an Mitglieder des Oberkommandos, mit Ausnahme von ihm selbst.
Ihm obliegt die regelkonforme Ausbildung der Schreiber.
Er vertritt den Leiter des Starfleet Information Center (LdSIC) bei temporärer Abwesenheit.
Beginn der Amtszeit
Der VdO wird für die Dauer von jeweils drei Missionen von den Mitgliedern der ÖSF gewählt, wobei eine Amtszeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten darf. Rechtzeitig vor Ende dieser Amtszeit ist die Wahl für die darauffolgende Amtsperiode einzuleiten. Als Wahlleiter fungiert der aus dem Amt scheidende VdO, sofern er sich nicht selbst erneut zur Wahl stellt. Andernfalls übernehmen der LdSIC oder im Falle der Kandidatur dieses Schreibers der Server-Administrator die Leitung der Wahl.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Schreiber, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens einen Monat ununterbrochen aktives Mitglied sind. Zur Wahl stellen dürfen sich alle aktiv Wahlberechtigten, die ihre Ausbildung zum Offizier abgeschlossen haben. Eine Wiederwahl des amtierenden VdO ist unbegrenzt möglich.
Als gewählt gilt der Schreiber, der die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gezählt werden. Erfüllt kein Kandidat diese Voraussetzung, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten für die Wahl, erfolgt die Wahl zwischen den Optionen "für" und "gegen" den Kandidaten, wobei eine mehrheitliche Entscheidung gegen den Kandidaten analog eines vorzeitigen Endes der Amtszeit gehandhabt wird (s. unten).
Unmittelbar nach Ende der Wahl verkündet der Wahlleiter das Ergebnis per Befehl.
Ende der Amtszeit
Die Amtszeit des VdO endet automatisch mit der Wahl eines neuen VdO (s. oben). Darüber hinaus kann sie vorzeitig beendet werden, wenn der amtierende VdO seine Mitgliedschaft beendet oder ruhend stellt, sein Amt freiwillig zurücklegt oder per Mehrheitsbeschluss des Oberkommandos (OBK) eine Neuwahl angeordnet wird.
In allen Fällen der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit übernimmt das OBK in gemeinsamer Arbeit die Agenden des VdO. Es ist dabei verpflichtet, umgehend die Vorbereitungen für eine Neuwahl einzuleiten, die möglichst zeitnah stattzufinden hat.