Regeln über die Ausbildung

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Allgemeines

Die Ausbildung der Schreiber erfolgt parallel zum laufenden Rollenspiel. Sie kann jederzeit begonnen, unterbrochen und wieder aufgenommen werden. Dabei müssen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und die Verleihung des Offizierspatents drei Teilausbildungen jeweils erfolgreich abgeschlossen werden:

  1. Brückenoffiziersprüfung (BOP)
  2. Internet Relay Chat (IRC)
  3. Rollenspiel schreiben und leiten (RPG)

Brückenoffiziersprüfung (BOP)

Die BOP ist eine durch den Vorsitzenden des Oberkommandos (VdO) oder einem von ihm ernannten Lektor abgenommene Prüfung, in der Schreiber ihre Kenntnisse über das Regelwerk der ÖSF nachzuweisen haben.

Internet Relay Chat (IRC)

Im Rahmen eines Gespräches mit dem VdO oder einem von ihm ernannten Lektor muss der Schreiber nachweisen, sich mit den gängigen Rechten und Funktionen des IRC auszukennen. Es handelt sich bei diesem Gespräch jedoch nicht um eine Prüfung, sondern um einen Ergänzungskurs, in dem der Vortragende die Lücken im Wissen des Schreibers füllen soll.

Rollenspiel schreiben und leiten (RPG)

Im laufenden Betrieb des Rollenspiels kann ein Schreiber um die Betreuung durch den Spielleiters (SL) ansuchen. Dieser bespricht anschließend die Logs des Schreibers mit ihm und hilft ihm unabhängig von seiner bisherigen Qualität dabei, seinen Stil zu verbessern. Ist der SL nach seiner Beurteilung davon überzeugt, dass der Schreiber eine für Offiziere ausreichende Qualität in seinen Logs erzielt sowie eine ausreichende Kenntnis desÖSF Canonbesitzt, stellt er dem Auszubildenden eine im Rollenspiel zu lösende Aufgabe. Wird diese erfolgreich absolviert, bestätigt der SL den positiven Abschluss dieser Teilausbildung.