ÖSF Zentraldatenbank:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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(Update aus Handbuch 4.0.3) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2011, 18:22 Uhr
Datenschutz / Urheberrechte und Nutzung Geistigen Eigentums
Die Österreichische Sternenflotte (nonprofit RPG) versucht nach besten Wissen und Gewissen den Datenschutz und die Urheberrechte zu wahren. Aus folgenden Grund gelten nachfolgenden Grundsätze. Falls ein Urheberrecht bzw. Datenschutz verletzt wurde bitten wir dies der Spielleitung mittzuteilen und wir werden uns umgehend darum kümmern.
- Nutzungsrecht: Für jegliche kreative sowie geistige Arbeit und/oder Werke die für die Österreichische Sternenflotte als Rollenspiel und Gemeinschaft (im Nachfolgenden als „ÖSF“ betitelt) getätigt werden, behält der Schaffer des Werkes (der Urheber) das Urheberrecht und damit das Recht auf einen Verweis auf den Urheber. (Dies kann durch Quellenverweis oder Betitelung im Impressum der jeweiligen Homepage geschehen.)
- Veröffentlichung: Der Urheber räumt, mit Veröffentlichung und/oder zur Verfügung stellen für die ÖSF, der ÖSF ein dauerhaftes, auf unbestimmte Zeit sowie auf unbestimmte beschränktes sowie uneingeschränktes Nutzungsrechts und Vervielfältigungsrecht ein. Das Nutzungsrecht wird nur bis zu einer möglichen Auflösung der kompletten „Österreichischen Sternenflotte„ eingeräumt.
- Mehrere Urheber: Im näheren beschrieben gilt als Veröffentlichung für die ÖSF, ein online stellen des Werkes auf einen Server der ÖSF, oder ein zur Verfügung stellen des Werkes für die ÖSF. Dies gilt besonders für Forenbeiträge, Homepages, NPC Charaktere, Datenbankartikeln, Zitate, sowie Grafiken und Designs.
- ÖSF-Fremde Miturheber: Sollte das Werk mehrere Urheber haben, somit eine Gemeinschaftswerk oder ein Verbundwerk sein, müssen alle Urheber, vor dem zur Verfügung stellen für die ÖSF informiert werden und zustimmen, dass sie der ÖSF wie in Punkt 1.a. näher beschriebene Rechte einräumen.
- Ablehnungsmöglichkeit: Ist der (Mit)Urheber kein Mitglied der ÖSF, muss dieser mit den Punkten die hier festgelegt sind, einverstanden sein. Ein Quellenverweis auf den Urheber ist zwingend Vorgeschrieben, sowie eine schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers an den OST.
- Verantwortlichkeit: Dem OST der ÖSF steht es zu, Daten und Werke (wie in Punkt 20.4.2.) näher beschrieben, die von dritten Personen (wie in Punkt 20.4.3.1), in die ÖSF eingebracht werden (wie in Punkt 20.4.2), abzulehnen, sollte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Urhebers und/oder des Materials bestehen.
- Das Mitglied der ÖSF, das Werke (wie in Punkt 20.4.1.) in die ÖSF einbringt (wie in Punkt 20.4.2), ist selbstständig dafür verantwortlich die in Punkt 20.4.3 und 20.4.3.1 näher beschriebenen Regeln zu erfüllen. Die ÖSF distanziert sich von jeglicher Urheberrechtsverletzung und verweist auf jenes Mitglied, dass diese Begangen hat.
Auszug aus dem Handbuch der ÖSF Version 4.0.3
Fleet Admiral Patrick OHara
Kommandierender Admiral der ÖSF