Gastschreiberaustausch zwischen DeSF und ÖSF: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 4. April 2008, 17:33 Uhr
Dieses Abkommen ist seit 31. März 2008 gültig (9199.1977) und wurde mit 7 : 0 Stimmen vom Operationsstab bewilligt.
Dies ist der Orginaltext in seiner ersten Fassung.
Gastschreiberprojekt
zwischen der Deutschen Sternenflotte (DeSF)
Aus diesem Grund haben sich die DeSF und die ÖSF auf folgende Punkte geeinigt um die genannten Ziele zu erreichen: 1. AuswahlGast in der jeweils anderen Flotte kann jedes aktive Mitglied werden, sofern er folgende Punkte erfüllt:
2. MindestrangUm ein Maß an Erfahrung des Users/Schreibers festzulegen muss
erreicht sein. 3. InformationBeide Flotten verpflichten sich in ihren Datenbanken kurze Informationen über ihre aktiven RPG-Einheiten zur Einsicht anzufertigen, sodass sich Interessenten ein Bild machen können. Dies soll bei der passenden Auswahl der Einheit helfen. 4. SpielsystemUm den Austausch zu gewährleisten verpflichtet sich der User/Schreiber dazu die vorherrschenden Regeln der anderen Flotte des RPG und außerhalb des RPGs zu achten und zu wahren. 5. AbspracheBei Bekundung des Interesses seitens eines Spielers treten beide Spielleitungen in Kontakt. Dies soll gewährleisten, dass der Interessent den Anforderungen genügt und ob dieser ein guter Repräsentant der eigenen Flotte ist. 6. ZeitrahmenDas Engagement des Schreibers ist grundsätzlich
beschränkt. Die erneute Teilnahme an dem Austausch ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht, sofern die vorherigen Bedingungen zutreffen. 7. WertungDie geschriebenen Logs im Rahmen eines Austausches sind für in der Heimatflotte voll anzurechnen. Hierbei unterliegen sie den Regeln der Flotte für das normale Engagement als Gast auf einer anderen Einheit. 8. AuszeichnungenFür die Teilnahme an dem Austausch ist die Verleihung eines/r Ribbon/Missionsplakette vorgesehen. Sie soll als Zeichen für die aktive Teilnahme an dem diplomatischen Austausch in der Akte des Users/Schreibers vermerkt werden. Bedingungen für den Erhalt sind
Weitere missionsspezifische quantitative Auszeichnungen sind nicht zulässig. |