Kommissionsleitfaden 0.3B: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kommissionen sind Vereinigungen aller Abteilungsmitglieder innerhalb der Flotte. Eine Aufnahme in die Kommissionen erfolgt ab dem Rang eines Crewman, das heißt, es besteht eine automatische Mitgliedschaft in die Kommissionen durch Eintreten in die ÖSF und dem Rang Crewman. ''Der Kommissionsleiter hat dafür zu sorgen, dass dem potentiellem Kommissionsmitglied zu gegebener Zeit die erforderlichen Informationen bezüglich der Kommissionen zukommen (siehe dazu auch 4.2 Aufgaben, Abteilungsleiter)''. Abteilungsfremde Mitglieder (Kom-mandooffiziere, Seniors / Ehrenhaft Entlassene / Mitglieder aus anderen Abtei-lungen) können auf Antrag in die jeweilige Kommission aufgenommen werden. Der Antrag geht an den Kommissionsleiter und seinen Stellvertreter.
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Die Kommissionen sind Vereinigungen aller Abteilungsmitglieder innerhalb der Flotte. Eine Aufnahme in die Kommissionen erfolgt ab dem Rang eines Crewman, das heißt, es besteht eine automatische Mitgliedschaft in die Kommissionen durch Eintreten in die ÖSF und dem Rang Crewman. ''Der Kommissionsleiter hat dafür zu sorgen, dass dem potentiellem Kommissionsmitglied zu gegebener Zeit die erforderlichen Informationen bezüglich der Kommissionen zukommen (siehe dazu auch 4.2 Aufgaben, Abteilungsleiter)''. Abteilungsfremde Mitglieder (Kommandooffiziere, Seniors / Ehrenhaft Entlassene / Mitglieder aus anderen Abteilungen) können auf Antrag in die jeweilige Kommission aufgenommen werden. Der Antrag geht an den Kommissionsleiter und seinen Stellvertreter.
  
 
===Kündigung===
 
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Version vom 23. Oktober 2005, 22:04 Uhr

Verbindlichkeit

Der einheitliche Leitfaden für alle Kommissionen verbindlich und darf nicht von den einzelnen Kommissionen verändert werden.

Die Kommissionen

(siehe dazu HB Punkt 2.3.3 Die Komissionen)

Die Kommissionen (Das Wesen der Kommissionen)

Die Kommissionen sind die Vereinigungen aller Spezialisten (Abteilungen) der ÖSF. Die Kommissionen sollen je nach ihrem Aufgabengebiet der gesamten Flotte das Wissen ihres jeweiligen Spezialgebietes zur Verfügung stellen. Die Kommissionen setzen sich aus den vier verschiedenen Abteilungen zusammen, wobei jede Abteilung eine eigene Kommission besitzt. Die Kommissionen sind: Wissenschaft, Medizin, Sicherheit und Technik.

Aufgaben der Kommissionen

Die Kommissionen unterstützen in ihren jeweiligen Spezialgebieten die Organisation Österreichische Sternenflotte. Sie entwickeln eigenverantwortlich Projekte und nehmen Aufträge vom LdSIC entgegen. Des Weiteren obliegt den Kommissionen die Pflege der jeweiligen Abteilungsdatenbank der Zentralen Datenbank der Österreichischen Sternenflotte.

Beteiligung an den Kommissionen

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in den Kommissionen ist freiwillig und kann zu jeder Zeit gekündigt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Projekten der Kommissionen oder Projekten in Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen.

Aufnahme

Die Kommissionen sind Vereinigungen aller Abteilungsmitglieder innerhalb der Flotte. Eine Aufnahme in die Kommissionen erfolgt ab dem Rang eines Crewman, das heißt, es besteht eine automatische Mitgliedschaft in die Kommissionen durch Eintreten in die ÖSF und dem Rang Crewman. Der Kommissionsleiter hat dafür zu sorgen, dass dem potentiellem Kommissionsmitglied zu gegebener Zeit die erforderlichen Informationen bezüglich der Kommissionen zukommen (siehe dazu auch 4.2 Aufgaben, Abteilungsleiter). Abteilungsfremde Mitglieder (Kommandooffiziere, Seniors / Ehrenhaft Entlassene / Mitglieder aus anderen Abteilungen) können auf Antrag in die jeweilige Kommission aufgenommen werden. Der Antrag geht an den Kommissionsleiter und seinen Stellvertreter.

Kündigung

Bei Wunsch auf Austreten aus den jeweiligen Kommissionen erfolgt ein Antrag auf Kündigung, welcher an den Kommissonsleiter und seine(n) Stellvertreter ge-sendet wird. In der Kündigung haben der Rang, der Name und die Gründe für die Kündigung zu stehen. Der Austritt wird keinem auf Grund der Angabe von Grün-den verweigert, sondern diese Funktion besteht lediglich als Information für die Führung der Kommission.

Instanzen und Körper und ihre Aufgaben

(Kommissionsleiter / Stellvertreter, Abteilungsleiter, Stellv. Abteilungsleiter, Mitglieder)

Körper

Kommissionsleiter/in: Ist der/die Leiter/in des jeweiligen Kommission und oberster Abteilungsleiter seiner Abteilung der ÖSF. Er hat dafür Sorge zu tragen, die Aufgaben seines Postens und die der Kommission umzusetzen, zu kontrollieren und zu überwachen. Der Kommissionsleiter ist der von den Kommissionsmitgliedern für 6 Monate gewählte Vorsteher seiner Abteilung in der ÖSF. Er fungiert ebenso als Verbindung zwischen Kommission und den LdSIC.

Stellvertretende Kommissionsleiter/in: Der Stellvertretende Kommissionsleiter wird vom Kommissionsleiter nach dessen Amtsantritt ernannt. Es können entweder ein oder zwei Stellvertreter ernannt werden Der Stellvertreter unterstützt den Kommissionsleiter bei dessen Aufgaben. Seine Amtszeit dauert ebenfalls 6 Monate und endet zusammen mit der des Kommissionsleiters. Sind sie nicht Mitglied der Kommission muss der Kommissionsleiter einen anderen Kommissionsrepräsentant auf dem Schiff bestimmen.

Abteilungsleiter (siehe dazu HB Punkt 4.4.10): Der Abteilungsleiter ist der Direktor der jeweiligen Abteilung auf der RPG-Einheit. Er ist zumeist der Hauptvertreter der Kommissionen in der Abteilung auf einem Schiff/Base.

Stellvertretende Abteilungsleiter: Die Stellvertretenden Abteilungsleiter vertreten und unterstützen ihre Abteilungsleiter auf den Schiffen bei der Repräsentation der jeweiligen Kommissionen in ihrer RPG-Einheit. Sind sie nicht Mitglied einer Kommission entfällt die Unterstützung der Repräsentationspflicht.

Abteilungsmitglieder: Die Basis der Kommissionen besteht aus den Abteilungsoffizieren, -unteroffizieren und -chargen. Diese Personengruppen können sich in den Kommissionen freiwillig oder müssen sich auf Weisung des Kommissionsleiters in den Kommissionen engagieren. Haben aktives Wahlrecht.

Aufgaben

Kommissionsleiter:

  • Dem Kommissionsleiter obliegt die Leitung der jeweiligen Kommission, die er gemäß dem Kommissionsleitfadens eigenverantwortlich führt.
  • Der Kommissionsleiter ist Mitglied des SIC.
  • Er verfasst auf Anforderung des LdSIC einen Statusbericht
  • Ernennung/Abberufung der/des Stellvertreters
  • Instandhaltung und Kontrolle der Kommissions-Homepage
  • Kontrolle der Abteilungsspezifischen Datenbank der Zentraldatenbank
  • Abnahme der Doktor/Diplomarbeiten in Zusammenarbeit mit der Akademie
  • Moderatoren des Kommissionsforums
  • Kontrollabnahme und Überwachung bei Projekten
  • Bestimmt einen Repräsentanten der Kommission sofern der Abteilungslei-ter einer RPG - Einheit nicht Mitglied der Kommission ist

Stellvertretender Kommissionsleiter:

  • Unterstützung des Kommissionsleiters
  • Vertretung des Kommissionsleiters bei dessen Abwesenheit auf längere Zeit
  • Mitabnahme des Doktortitels / der Diplomarbeit in Zusammenarbeit mit der Akademie
  • Mitüberwachung bei Projekten
  • Ist Mitglied des SIC

Abteilungsleiter (siehe HB Punkt 4.4.10):

  • Leitung einer Abteilung seiner RPG-Einheit
  • Ernennung eines stellvertretenden Abteilungsleiters (nach Absprache mit dem CO)
  • Sind, sofern Mitglied, Repräsentanten der Kommissionen in ihrer RPG-Einheit, informieren Neuzugänge ihrer Einheit bezüglich der Kommissionen
  • Repräsentationsaufgaben gelten nur, falls der betreffende Abteilungsleiter Mitglied der Kommission ist

Stellvertretender Abteilungsleiter:

  • Unterstützung und Hilfe des Abteilungsleiters in der Arbeit der Kommissio-nen
  • Vertretung des Abteilungsleiters bei längerer Abwesenheit
  • Angaben gelten nur sofern der stellvertretende Abteilungsleiter Mitglied der Kommission ist

Wahl und Ernennungen

Wahl des Kommissionsleiters

Der Kommissionsleiter wird in einer geheimen Wahl über einen Wahlleiter gewählt. Passives Wahlrecht besitzt ein Kommissionsmitglied ab der Rängen Chief Petty Officers (CPO) oder Cadett 2nd Class (Cad2nd). Es gewinnt der Kandidat mit der einfachen Mehrheit der Stimmen. Die Amtszeit des Kommissionsleiters beträgt 6 Monate, kann jedoch jeder Zeit von Inhaber abgelegt werden. Die Wahl wird vom LdSIC oder einem von ihm eingesetzten Vertreter geleitet. Wiederwahl ist zulässig.

Ernennung des Stellvertretenden Kommissionsleiters

Der/Die stellvertretenden Kommissionsleiter wird/werden nicht gewählt, sondern nach dessen Amtsantritt direkt vom Kommissionsleiter ernannt. Diese/r ist für die laufende Amtszeit des Kommissionsleiters ernannt. Der Posten des stellvertretenden Kommissionsleiters endet mit dem Austritt aus der ÖSF, einem Abteilungswechsel, einer Berufung zum XO oder mit dem Ende der Dienstzeit des Kommissionsleiters.

Abwahl / Rücktritt des Kommissionsleiters

Im Falle eines Austritts / Pensionierung / ehrenhafter Entlassung aus der ÖSF, eines Abteilungswechsels, einer Berufung in den Posten eines Kommandooffiziers, einer Abwahl mit 2/3 Mehrheit der Kommissionsmitglieder oder eines Rücktritts vom Amt des Kommissionsleiters werden Neuwahlen eingeleitet. Ebenso hat der LdSIC bei anhaltender Inaktivität des Kommissionsleiters mit Vernachläs-sigung seiner Aufgaben das Recht Neuwahlen zu erwirken. Die Neuwahlen werden in diesem Falle unverzüglich angesetzt.

IRC Channel (IRC-Channel, Rechte, Channelregeln)

Kommissionschannels

Die Kommissionschannels sind freie und öffentliche Channels der Kommissionen im euIRC. Die Anwesenheit für Mitglieder des Kommissiones ist dort keine Pflicht, wird aber empfohlen. Andere Personen sind dort auch jederzeit Willkommen.

Channelregeln

Im den Channels der Kommissionen gelten die Regeln des ÖSF Handbuches. Die Regeln sind unter Punkt 3.3 des HB zu finden.

Channelrechte

Founder (*) Kommissionsleiter
Admin (!) Stellvertretende Kommissionsleiter, KAD, LdSIC, RAC
OpeKommissionor (@) Abteilungsleiter (Sofern Mitglied)
Half OpeKommissionor (%) Stellvertretende Abteilungsleiter (sofern Mitglied), COs
Voice (+) Kommissionsmitglieder, XOs

Übrige Besucher des Channels erhalten keine Rechte.

Selbstpräsentation der Kommissionen (Foren und Internetpräsenzen)

Foren der Kommissionen

Das Forum der Kommissionen unterliegt in Inhalt und Pflege Kommissionsleitung. ModeKommissionorenrechte haben neben den Kommissionsleitern der Kommandierende Admiral, Mitglieder des OpeKommissionionsstabs.

Internetpräsenzen der Kommissionen

Die Internetpräsenzen der Kommissionen obliegen in Gestaltung und Informationsangebot den Kommissionenn. Seiteninterne Datenbanken sind nicht zulässig, diese Funktion übernehmen die Abteilungsdatenbanken der ÖSF Zentraldatenbank. Die Kommissionsseiten werden auf den Internetseiten des Starfleet Information Centers verlinkt.


02.06.2005 RAdm Baldoon, LdSIC, Beta 0.3
gegengezeichnet am 24.06.2006 von FAdm Vod, KAD


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