Direktiven der UFP: Unterschied zwischen den Versionen
[unmarkierte Version] | [unmarkierte Version] |
(→Omega-Direktive) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
− | |||
==Vorwort== | ==Vorwort== | ||
− | Die Direktiven der Vereinigten Föderation der Planeten gelten für jeden angehörigen der Sternenflotte. Sie sind bindend und stellen Verhaltensregeln auf. Damit bilden sie die Grundfeste der Sternenflotte | + | Die Direktiven der Vereinigten Föderation der Planeten gelten für jeden angehörigen der Sternenflotte. Sie sind bindend und stellen Verhaltensregeln auf. Damit bilden sie die Grundfeste der Sternenflotte. |
==Direktiven== | ==Direktiven== | ||
Zeile 161: | Zeile 159: | ||
==Omega-Direktive== | ==Omega-Direktive== | ||
− | + | Das Wissen über Omega-Direktive wird normalerweise nur an Captains und Admirale weitergegeben. Sie besagt dass alle Omega Partikel isoliert und zerstört werden müssen, egal mit welchen Mitteln, da diese zum existieren zu gefährlich sind. Es gibt den Sternenflotten Captains die Erlaubnis sogar gegen die Erste Direktive zu verstoßen, wenn es erforderlich ist das Wissen über die Omega-Existenz zu löschen. Eine unkontrollierte Omega Explosion kann Warp Reisen in diese bestimmte Region des Weltraumes unmöglich machen und die Konsequenzen davon würden natürlicherweise katastrophal sein. | |
+ | <br>(siehe dazu auch: [[Das Omegaproblem]]) | ||
==Links== | ==Links== | ||
− | {{Navigation: | + | {{Navigation:UFP-Gesetze}} |
− | + | ||
[[Kategorie:Regelwerke]] | [[Kategorie:Regelwerke]] |
Aktuelle Version vom 11. März 2006, 15:53 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Die Direktiven der Vereinigten Föderation der Planeten gelten für jeden angehörigen der Sternenflotte. Sie sind bindend und stellen Verhaltensregeln auf. Damit bilden sie die Grundfeste der Sternenflotte.
Direktiven
1 | Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen |
Die Hauptdirektive verbietet allen Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte jegliche Einmischung (Mit Einmischung ist bei einem Planeten, der in seiner Entwicklung zu einer technologischen Zivilisation Fortschritte macht, insbesondere gemeint, Hinweise über den Weltraum, andere Planeten oder Zivilisationen zu geben.) in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften. Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über dem Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte. Verluste werden toleriert, soweit sie zur Einhaltung dieser Direktive erforderlich sind. | |
2 | Schutz fremder intelligenter Lebewesen |
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf ein Offizier der Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn solch eine Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird. | |
3 | Schutz fremder intelligenter Lebewesen |
Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie der Verstoß gegen Direktive 2. | |
4 | Befolgung der Befehle Vorgesetzter |
Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn diese gegen die Direktiven 1, 2 oder 3 verstoßen. | |
5 | Schutz der Föderation |
Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn solche Handlung gegen die Direktiven 1 bis 4 verstößt. | |
6 | Selbstzerstörung bei Verseuchung |
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren. | |
7 | Quarantäne von Talos IV |
Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nichtbefolgung dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich. (Direktive bereits aufgehoben) | |
8 | Verbot des Eintritts in Romulanisches Gebiet |
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische Sternimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist. (Im Jahr 2297 Direktive geändert: "Klingonisches Gebiet" entfernt.) | |
9 | Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen |
Kein Föderationsschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten oder der Raumflotte unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1 bis 5 nötig wird. | |
10 | Verantwortung und Strafverfolgung |
Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen. | |
11 | Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner |
Ein Offizier der Raumflotte soll Verträge und Vereinbarungen der Vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird. | |
12 | Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation |
Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. | |
13 | Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen |
Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es einem Offizier verboten, Feinden der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen. | |
14 | Gebührliches Benehmen |
Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen. | |
15 | Schutz der Führungsoffiziere |
Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, dass nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachten werden kann. | |
16 | Verurteilung an Bord |
Ein Offizier kann von mindestens 3 Offizieren von Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzung von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von Gesetzen der Föderation begangen hat. | |
17 | Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers |
In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando zu übernehmen. | |
18 | Verbot der Meuterei |
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzen anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4. | |
19 | Pflichtentbindung |
Ein Offizier kann jederzeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren von Kommandorang, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, für medizinisch oder psychologisch untauglich befunden wird. | |
20 | Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen |
Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten und kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen Gesetze brechende Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten operieren, zu unternehme. | |
21 | Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware |
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann. | |
22 | Hilfe für in der Entwicklung stagnierende oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten |
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive. | |
23 | Vernichtung intelligenten Lebens |
Die Vernichtung einer oder mehrerer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine andere Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Missbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die Direktive 2. | |
24 | Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem Planeten |
Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Missbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive. |
Oberste temporale Direktive
(folgt noch)
Omega-Direktive
Das Wissen über Omega-Direktive wird normalerweise nur an Captains und Admirale weitergegeben. Sie besagt dass alle Omega Partikel isoliert und zerstört werden müssen, egal mit welchen Mitteln, da diese zum existieren zu gefährlich sind. Es gibt den Sternenflotten Captains die Erlaubnis sogar gegen die Erste Direktive zu verstoßen, wenn es erforderlich ist das Wissen über die Omega-Existenz zu löschen. Eine unkontrollierte Omega Explosion kann Warp Reisen in diese bestimmte Region des Weltraumes unmöglich machen und die Konsequenzen davon würden natürlicherweise katastrophal sein.
(siehe dazu auch: Das Omegaproblem)
Links
Verwandte Links: Direktiven der UFP · Verfassung der UFP · Grundrechte der UFP · Strafgesetz der UFP
Übergeordnete Links: Regelwerke