Regeln über den Spielleiter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖSF Zentraldatenbank
Wechseln zu: Navigation, Suche
[gesichtete Version][gesichtete Version]
(Löschung aufgrund Mehrheitsbeschluss im OBK)
K (Falsche verlinkung ausgebessert)
 
Zeile 4: Zeile 4:
 
Weitere administrative Aufgaben des SL zur Unterstützung des Rollenspiels umfassen das Einstellen neuer Mitglieder, das Ernennen und Abberufen aller [[Regeln über die Charaktere|Charaktere]], die Verwaltung ihrer Akten sowie das [[Regeln über Belobigungen|Belobigen]], [[Regeln über Beförderungen|Befördern]] und Verteilen von [[Missionsplaketten]] an alle Schreiber mit Ausnahme der Mitglieder des [[Regeln über das Oberkommando|Oberkommandos]].
 
Weitere administrative Aufgaben des SL zur Unterstützung des Rollenspiels umfassen das Einstellen neuer Mitglieder, das Ernennen und Abberufen aller [[Regeln über die Charaktere|Charaktere]], die Verwaltung ihrer Akten sowie das [[Regeln über Belobigungen|Belobigen]], [[Regeln über Beförderungen|Befördern]] und Verteilen von [[Missionsplaketten]] an alle Schreiber mit Ausnahme der Mitglieder des [[Regeln über das Oberkommando|Oberkommandos]].
  
Zu seiner Unterstützung ernennt er stets einen [[Regeln über den sSL|Stellvertreter]], sowie nach Bedarf [[Regeln über die Organisation|Helfer der Spielleitung]].
+
Zu seiner Unterstützung ernennt er stets einen [[Regeln über den sSL|Stellvertreter]], sowie nach Bedarf [[Regeln über die Organisation#Sonstige Posten|Helfer der Spielleitung]].
  
 
== Beginn der Amtszeit ==
 
== Beginn der Amtszeit ==

Aktuelle Version vom 5. November 2014, 19:26 Uhr

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Spielleiters (SL) besteht in der Vorbereitung, Leitung und Zusammenfassung des Rollenspiels. Er ist für den reibungslosen Ablauf des Spiels zuständig und ist Ansprechpartner bei allen Fragen, Wünschen, Problemen oder Missverständnissen im Bezug auf die Handlung oder die Charaktere. Er plant zudem gemeinsam mit seinem Stellvertreter und dem LdSIC die Missionen.

Weitere administrative Aufgaben des SL zur Unterstützung des Rollenspiels umfassen das Einstellen neuer Mitglieder, das Ernennen und Abberufen aller Charaktere, die Verwaltung ihrer Akten sowie das Belobigen, Befördern und Verteilen von Missionsplaketten an alle Schreiber mit Ausnahme der Mitglieder des Oberkommandos.

Zu seiner Unterstützung ernennt er stets einen Stellvertreter, sowie nach Bedarf Helfer der Spielleitung.

Beginn der Amtszeit

Der SL wird für die Dauer von jeweils drei Missionen von den Mitgliedern der ÖSF gewählt, wobei eine Amtszeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten darf. Rechtzeitig vor Ende dieser Amtszeit ist die Wahl für die darauffolgende Amtsperiode einzuleiten. Als Wahlleiter fungiert der amtierende VdO, sofern er sich nicht selbst zur Wahl stellt. Andernfalls übernehmen der LdSIC oder im Falle der Kandidatur dieses Schreibers der Server-Administrator die Leitung der Wahl.

Aktiv wahlberechtigt sind alle Schreiber, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens einen Monat ununterbrochen aktives Mitglied sind. Zur Wahl stellen dürfen sich alle aktiv Wahlberechtigten, die ihre Ausbildung zum Offizier abgeschlossen haben. Eine Wiederwahl des amtierenden SL ist unbegrenzt möglich.

Als gewählt gilt der Schreiber, der die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei Enthaltungen nicht als gültige Stimmen gezählt werden. Erfüllt kein Kandidat diese Voraussetzung, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten für die Wahl, erfolgt die Wahl zwischen den Optionen "für" und "gegen" den Kandidaten, wobei eine mehrheitliche Entscheidung gegen den Kandidaten analog eines vorzeitigen Endes der Amtszeit gehandhabt wird (s. unten).

Unmittelbar nach Ende der Wahl verkündet der Wahlleiter das Ergebnis per Befehl.

Ende der Amtszeit

Die Amtszeit des SL endet automatisch mit der Wahl eines neuen Spielleiters (s. oben). Darüber hinaus kann sie vorzeitig beendet werden, wenn der amtierende SL seine Mitgliedschaft beendet oder ruhend stellt, sein Amt freiwillig zurücklegt oder per Mehrheitsbeschluss des Oberkommandos (OBK) eine Neuwahl angeordnet wird.

In allen Fällen der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit übernimmt das OBK in gemeinsamer Arbeit die Agenden des SL. Es ist dabei verpflichtet, umgehend die Vorbereitungen für eine Neuwahl einzuleiten, die möglichst zeitnah stattzufinden hat.