Regel Urh

Aus ÖSF Zentraldatenbank
Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemeines

Für jegliche kreative sowie geistige Arbeit und/oder Werke, die für die Österreichische Sternenflotte als Rollenspiel und Gemeinschaft (im Nachfolgenden als "ÖSF" betitelt) getätigt werden, behält der Schaffer des Werkes (der Urheber) das Urheberrecht und damit das Recht auf einen Verweis auf den Urheber. Dies kann durch Quellenverweis oder Betitelung im Impressum der jeweiligen Homepage geschehen.

Nutzungsrecht

Der Urheber räumt mit Veröffentlichung und/oder zur Verfügung stellen für die ÖSF der ÖSF ein dauerhaftes, auf unbestimmte Zeit beschränktes sowie uneingeschränktes Nutzungsrechts und Vervielfältigungsrecht ein. Das Nutzungsrecht wird nur bis zu einer möglichen Auflösung der kompletten "Österreichischen Sternenflotte" eingeräumt.

Als Veröffentlichung für die ÖSF gilt ein Online-stellen des Werkes auf einem Server der ÖSF oder ein zur Verfügung stellen des Werkes für die ÖSF. Dies gilt besonders für Forenbeiträge, Homepages, NPC Charaktere, Datenbankartikeln, Zitate sowie Grafiken und Designs.

Mehrere Urheber

Sollte das Werk mehrere Urheber haben, somit ein Gemeinschaftswerk oder ein Verbundwerk sein, müssen alle Urheber vor dem zur Verfügung stellen für die ÖSF informiert werden und zustimmen, dass sie der ÖSF die oben beschriebenen Rechte einräumen.

ÖSF-Fremde Miturheber

Ist der (Mit)Urheber kein Mitglied der ÖSF, muss dieser mit den Punkten, die hier festgelegt sind, einverstanden sein. Ein Quellenverweis auf den Urheber sowie eine schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers an das Oberkommando (OBK) ist zwingend vorgeschrieben.

Dem OBK steht es zu, derartige Daten und Werke abzulehnen, sollten Zweifel an der Richtigkeit der Angaben über den Urhebers und/oder das Materials bestehen.

Verantwortlichkeit

Jedes Mitglied der ÖSF, das Werke wie oben beschrieben in die ÖSF einbringt, ist selbstständig dafür verantwortlich die oben beschriebenen Regeln zu erfüllen. Die ÖSF distanziert sich von jeglicher Urheberrechtsverletzung und verweist auf jenes Mitglied, das diese begangen hat.