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Aktuelle Version vom 6. März 2008, 15:33 Uhr

  • Weltfrauentag
  • 1951: Mit dem Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes wird in der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt ins Leben gerufen. Es hat die Aufgabe, die nationale Verbrechensbekämpfung zu koordinieren und Ermittlungen in schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug durchzuführen, weiters den Schutz der Verfassungsorgane des Bundes.